Konsularische Legalisation ist Bestätigung der Echtheit von Urkunden und Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften der beamteten Personen, die bevollmächtigt sind, die Unterschriften, Stempel, Siegel auf den Dokumenten zu beglaubigen
Vorschriftsmäßige konsularische Legalisation ermöglicht es der Urkunde im internationalen Rechtsverkehr gültig zu sein.
Wenn der Staat nicht zu den Vertrags- oder Mitgliedsstaaten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht des Jahres 1961 gehört, so ist die konsularische Legalisation erforderlich. Die Vorgehensweise bei der konsularischen Legalisation ist etwas schwieriger als bei der Apostillierung, weil die Urkunde in den Behörden des Justizministeriums der Ukraine beglaubigt werden soll, dann im Auswärtigen Amt der Ukraine und schließlich im Konsulat des jeweiligen Staates in der Ukraine.
Sie möchten, zum Beispiel, Ihre Geburtsurkunde für Kanada legalisieren lassen. Zuerst müssen Sie sie im Justizministerium der Ukraine, im Auswärtigen Amt der Ukraine, dann im kanadischen Konsulat in der Ukraine legalisieren lassen. Erst dann darf die Urkunde in englische oder französische Sprache übersetzt und in der Ukraine notariell beglaubigt werden. Dabei ist Ihre legalisierte Urkunde nur auf dem Territorium des Staates gültig, dessen Konsulat den Vermerk über die Legalisation macht.
In der Ukraine befinden sich alle Konsulate in Kyjiw und Sie sind in Lwiw oder Ternopil. Was tun? Nach Kyjiw fahren? Nicht notwendig. Für die Legalisation von Urkunden in Lwiw brauchen Sie nicht ein paar Mal nach Kyjiw zu fahren, um die Papiere persönlich einzureichen, wir tun das gerne für Sie.